Beschleunigte Grundqualifikation gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG)
Die beschleunigte Grundqualifikation ist eine zusätzliche Ausbildung die jeder Kraftfahrer, der im gewerblichen
Güter- oder Personenverkehr tätig sein möchte, erwerben muss. Diese Neuregelung gilt seit dem 10. September 2008 für Busfahrer bzw. seit dem 10. September 2009 für alle LKW Fahrer.
Wer ab diesem Stichtag einen Lkw- bzw. Bus-Führerschein erwerben möchte (Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C /CE oder D/DE), muss zusätzlich den Erwerb der „beschleunigten Grundqualifikation“ durch die sogenannte Schlüsselnummer 95 in seinem Führerschein nachweisen.
Die „Schlüsselnummer 95“, und somit die Berechtigung zum gewerblichen Fahren im Güter- oder Personenverkehr, erhalten Sie durch die erfolgreiche Teilnahme an der beschleunigten Grundqualifikation. Diese Schulung umfasst insgesamt 140 Unterrichtseinheiten der theoretischen und praktischen Ausbildung. Die Teilnahme wird durch eine schriftliche Prüfung vor der Industrie und Handelskammer abgeschlossen. Bei dieser Schulung gibt es keine Möglichkeit die Prüfung in einer Fremdsprache abzulegen.
Nach Erhalt der Bescheinigung (IHK) reichen Sie diese bei der Führerscheinstelle ein. Dort wird Ihnen anschließend die „Kennziffer 95“ in Ihren Führerschein eingetragen.
- 140-Stunden zu je 60 Minuten (theoretischer und praktischer Ausbildung)
- schriftliche Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer
Die Grundqualifikation – wenn es mal schnell gehen muss!
Sie haben eine der LKW-Klassen C1/C1E, C/CE nach dem 09.09.2009 erworben und benötigen die „Kennziffer 95“ zum gewerblichen Fahren? Haben aber Schwierigkeiten für 4 Wochen dem Betrieb fernzubleiben? Dann könnte die folgende Variante Ihre Lösung sein.
Durch die 7,5 stündige Grundqualifikationsprüfung haben Sie die Möglichkeit in 12 Tagen in den Besitz der „Schlüsselzahl 95“ zu gelangen!
Die Prüfungsaufteilung:
- 240 Min. theoretische Prüfung
- 120 Min. Fahrprüfung
- 30 Min. praktischer Prüfungsteil
- max. 60 Min. kritische Fahrsituationen
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18
- Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Führerschein Kl. B
Berufsbezogender Sprachkurs zur Vorbereitung auf die beschleunigte Grundqualifikation
Lehrgangsinhalte:
- Kompetenz- und Sprachstandfeststellung
- Erwerb von berufsbezogenen kommunikativen Kompetenzen
- Erwerb von berufsbezogenen, fachsprachlichen Kompetenzen
- Fachsprachliche Prüfungsvorbereitung für die beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer mit den fachspezifischen Themen:
– Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
– Anwendung der Vorschriften
– Verkehrs- und Umweltsicherheit, Gesundheit, Dienstleistungen und Logistik, Orientierung auf dem Arbeitsmarkt
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18
- Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Sprachniveau B1*+
- Führerschein Kl. B
Lehrgangsziel:
- Hemmnisbeseitigung, Steigerung der Integrationschancen in den Ausbildung-, Weiterbildungs- und Arbeitsmarkt, Verbesserung von Qualifizierungsmöglichkeiten für das Berufsbild „Berufskraftfahrer Personen- oder Güterverkehr“