BKF

Weiterbildung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Für Berufskraftfahrer ist die Weiterbildung vorgeschrieben.

Für alle Fahrerinnen und Fahrer von Kraftfahrzeugen der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C ,CE, D1, D1E, D, DE die gewerblich Güter transportieren oder Personen befördern, ist die Weiterbildung vorgeschrieben.

Sie müssen alle 5 Jahre die Teilnahme an der Weiterbildung gem. § 5 BKrFQG nachweisen. 

Bei der nächsten Verlängerung der Fahrerlaubnis wird die erlangte Qualifikation in den Führerschein als Kennziffer 95 eingetragen bzw. verlängert!

Wir bieten die Weiterbildungsmodule für LKW und Bus ständig an.